Bauen auf belasteten Standorten

Ein verbreitetes Vorurteil lautet, dass das Bauen auf belasteten Standorten, wenn nicht rechtlich, dann immerhin finanziell unmöglich bzw. mit sehr grossen Risiken verbunden ist. Dies stimmt jedoch höchstens für ausserordentliche Einzelfälle.

Auf belasteten Standorten darf gebaut werden, wenn sie nicht sanierungsbedürftig sind und durch das Bauprojekt auch nicht sanierungsbedürftig werden, oder ihre spätere Sanierung durch das Vorhaben nicht wesentlich erschwert wird, oder sie, soweit sie durch das Vorhaben verändert werden, gleichzeitig saniert werden.

Da die meisten Standorte weder sanierungs- noch überwachungsbedürftig sind, ist bei Bauprojekten meist mit nur geringen altlastenrechtlichen Auflagen zu rechnen. In der Regel müssen jedoch abfallrechtliche Auflagen berücksichtigt werden: Verschmutztes und belastetes Aushub- und Rückbaumaterial muss korrekt entsorgt werden. Die dabei anfallenden Kosten sind zwar meist grösser als bei einem Bau auf unbelastetem Untergrund. Durch sorgfältige Vorabklärungen können diese Kosten jedoch stark minimiert werden. Zudem können sie durch bereits vorhandene Infrastruktur, verkehrstechnische Lage oder andere Vorteile meist mehr als kompensiert werden.