Untersuchen, Überwachen, Sanieren

Die Altlastenverordnung unterscheidet verschiedene Massnahmenstufen bei der Bearbeitung von belasteten Standorten. Standortinhaber sind verpflichtet, die erforderlichen Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen durchzuführen. Unter Umständen können auch Dritte dazu verpflichtet werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese die Belastung des Standorts durch ihr Verhalten verursacht haben. Die Kosten der Massnahmen müssen gemäss Verursacherprinzip von den Verursachern getragen werden.