Kataster der belasteten Standorte

Der Kanton Schaffhausen führt nach Vorgaben des Bundes einen Kataster der belasteten Standorte ("Altlastenkataster"). Darin sind alle bekannten Standorte verzeichnet, bei denen zumindest mit grosser Wahrscheinlichkeit mit Abfällen im Untergrund gerechnet werden muss, unabhängig davon, ob von diesen Standorten eine Gefährdung ausgeht oder nicht. Die Informationen des Katasters sind öffentlich.

Falls eine Gefährdung von Mensch oder Umwelt durch einen Standort nicht ausgeschlossen oder sogar nachgewiesen werden kann, spricht man von einem überwachungs- oder einem sanierungsbedürftigen Standort. Nur ein sanierungsbedürftiger Standort ist nach rechtlicher Definition eine Altlast. Der Überwachungs- oder Sanierungsbedarf wird anhand der Gefährdung eines Schutzgutes (Grundwasser, Oberflächenwasser, Luft und Boden) beurteilt.

Die meisten im Kataster eingetragenen Standorte sind weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig, also keine Altlasten im rechtlichen Sinne.

Selbstverständlich darf auf einem belasteten Standort in der Regel auch gebaut werden. Voraussetzung ist, dass der Standort weder sanierungsbedürftig ist, noch durch den Bau sanierungsbedürftig wird, oder eine spätere Sanierung durch den Bau nicht wesentlich erschwert wird.

Der Kataster gibt – je nach Wissensstand – Auskunft über Lage, Art und Menge der Abfälle, über den Zeitraum, in dem die Abfälle in den Boden gelangen konnten, über Untersuchungen, allenfalls getroffene Massnahmen, bereits festgestellte Einwirkungen, gefährdete Umweltbereiche und besondere Vorkommnisse.

Im Kanton Schaffhausen werden Parzellen, die von einem Eintrag in den Kataster der belasteten Standorte betroffen sind, auch im Grundbuch vermerkt. Diese Parzellen dürfen nur abparzelliert werden, wenn eine Beurteilung bzw. eine Ausnahmebewilligung durch das Interkantonale Labor erteilt wird.