Standorte ohne Sanierungs- und Überwachungsbedarf

Von Standorten ohne Sanierungs- und Überwachungsbedarf geht keine direkte Gefährdung aus. Hier ist lediglich im Rahmen von Bauarbeiten die korrekte Entsorgung von Aushub- oder Rückbaumaterialien sicher zu stellen.

Um unnötige Mehrkosten zu vermeiden, bzw. um Entsorgungskosten zu optimieren, sollte das vorhandene Wissen über die Belastungssituation idealerweise frühzeitig in den Planungsprozess einfliessen. Das Interkantonale Labor steht Ihnen für eine Beratung gerne zur Verfügung.

In gewissen Fällen ist es notwendig, den Einfluss eines Bauprojektes auf die Sanierungs- und Überwachungsbedürftigkeit eines Standortes zu beurteilen. So ist es beispielsweise nicht zulässig, über einer ehemaligen Auffüllung eine allenfalls vorhandene Oberflächenversiegelung zu entfernen. Dadurch würde nämlich die Auffüllung neu von Sickerwässern durchflossen, was Schadstoffe wieder mobilisieren kann. Bauprojekte werden im Rahmen des Bewilligungsverfahrens nach diesen Kriterien beurteilt. Auch hier berät Sie das Interkantonale Labor gerne.