Überwachungsbedürftige Standorte

Ein Standort ist in Bezug auf den Schutz von Wasser überwachungsbedürftig, wenn Schadstoffe in relevanten Konzentrationen ausgewaschen werden können, oder wenn im Grundwasser bereits Stoffe festgestellt werden, die Gewässer verunreinigen können.

Überwachungsbedarf bedeutet, dass Grund- oder Oberflächenwasser in regelmässigen Abständen beprobt und chemisch analysiert werden muss. So können Trends zur Veränderung frühzeitig erkannt und allenfalls notwendige weitergehende Massnahmen rechtzeitig ergriffen werden.