Überwachung

Falls die Voruntersuchung einen Überwachungsbedarf festgestellt hat, heisst das, dass die Gefährdung eines Schutzgutes zwar noch nicht vorliegt, aber künftig nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Es müssen daher Massnahmen ergriffen werden, damit eine negative Beeinflussung eines Schutzgutes rechtzeitig erkannt und allenfalls notwendige weitergehende Massnahmen ergriffen werden können. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass regelmässig Oberflächen- oder Grundwasserproben genommen und analysiert werden müssen.