Sanierung

Die Sanierung eines belasteten Standortes kann eine Dekontamination (Beseitigung umweltgefährdender Stoffe), die langfristige Verhinderung der Ausbreitung von umweltgefährdenden Stoffen oder – im Fall von Bodenbelastungen – eine Nutzungseinschränkung bedeuten. Eine Sanierung wird somit nicht notwendigerweise die Löschung des Eintrags aus dem Kataster der belasteten Standorte zum Ziel haben (d.h. vollständige Entfernung aller Belastungen).

Die konkreten Ziele und Massnahmen werden in einem Sanierungsprojekt beschrieben, das wiederum von den Behörden beurteilt werden muss. Kriterien sind dabei unter anderem die Auswirkungen auf die Umwelt sowie die langfristige Wirksamkeit.

Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten müssen die durchgeführten Sanierungsmassnahmen den Behörden gemeldet werden. Insbesondere ist darzulegen, ob die Sanierungsziele erreicht worden sind. Die Behörden nehmen dazu Stellung und leiten die erforderlichen Angaben an das BAFU weiter. Der Katastereintrag wird der neuen Situation des Standortes angepasst.