Voruntersuchung

Eine Voruntersuchung besteht in der Regel aus einer historischen und einer technischen Untersuchung. Damit werden die für die Beurteilung der Überwachungs- und Sanierungsbedürftigkeit erforderlichen Angaben ermittelt und in Hinblick auf die Gefährdung der Umwelt bewertet.

Die historische Untersuchung soll nach Möglichkeit eine detaillierte Übersicht über besondere Vorkommnisse (Unfälle), die räumliche Entwicklung der Tätigkeiten am Standort sowie über Art und Menge allfälliger umweltgefährdender Substanzen, die eingesetzt wurden, vermitteln.

Aufgrund der historischen Untersuchung wird ein Pflichtenheft über Gegenstand, Umfang und Methoden der technischen Untersuchungen ausgearbeitet. Dieses Pflichtenheft muss den Behörden (Interkantonales Labor) zur Stellungnahme vorgelegt werden. Mit der technischen Untersuchung werden Art und Menge der Stoffe am Standort sowie deren Freisetzungsmöglichkeiten beurteilt.

Aufgrund der Voruntersuchung beurteilt die Behörde einen allfälligen Überwachungs- und Sanierungsbedarf, und liefert damit die Grundlage für die altlastenrechtliche Beurteilung.