Auflagen im Baubewilligungsverfahren

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens findet bei Standorten, die im Kataster der belasteten Standorte eingetragen sind, eine altlasten- und eine abfallrechtliche Prüfung statt. Falls diese Beurteilung nicht abschliessend gemacht werden kann, müssen allenfalls Auflagen gemacht werden. Diese Auflagen reichen je nach Wissensstand von einer einfachen Informationspflicht bei Antreffen von verschmutztem Aushubmaterial bis zu Untersuchungen zur besseren Charakterisierung der Belastungssituation durch weitergehende Abklärungen vor Baubeginn.

Sobald belastete Materialien verschoben bzw. entsorgt werden müssen, ist das Einreichen eines Entsorgungskonzeptes zwingende Voraussetzung.