Abklärung des Sanierungsbedarfes

Bauen auf belasteten Standorten ist erlaubt, wenn sie nicht sanierungsbedürftig sind und durch das Bauprojekt nicht sanierungsbedürftig werden. In vielen Fällen, in denen kein Sanierungs- und Überwachungsbedarf vorliegt, ist dies auch kein Problem. Um das Bauprojekt auf allfällige kritische Bereiche zu prüfen, sollten Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Interkantonalen Labor suchen. So muss z. B. bereits in der Planung berücksichtigt werden, dass Meteorwasser nicht gerade dort zur Versickerung gebracht wird, wo verschmutztes Material im Untergrund vorliegt.

In gewissen Fällen ist es notwendig, im Vorfeld bereits sicher zu stellen, dass durch die Bautätigkeit kein Sanierungsbedarf ausgelöst wird. Unter Umständen wird dabei eine Voruntersuchung gemäss Altlastenverordnung (AltlV) erforderlich.