Künstliche Kugelfangsysteme

Betreiber von Schiessanlagen (oder Grundeigentümer), die jetzt oder in Zukunft VASA-Gelder beanspruchen möchten, müssen sicherstellen, dass ab dem 1. November 2008 nicht mehr in das Erdreich geschossen wird. In der Regel ist dafür die Installation eines künstlichen Kugelfangsystems notwendig (ausser die Anlage wird stillgelegt). Wenn in den letzten Jahren ein Stirnholzkugelfang aufgebaut wurde, und der auch in den kommenden Jahren regelmässig und gut gewartet wird, wird dieser im Sinne einer auf 5 bis 10 Jahre beschränkten Übergangslösung ebenfalls akzeptiert. Die Umstellung auf ein emissionsfreies Kugelfangsystem beziehungsweise die Stillegung der Anlage hat deshalb im Verlauf der nächsten 5 bis 10 Jahre zu erfolgen.