Lebensmittel

Lebensmittel sind oft verderbliche Güter und können die Ursache von Krankheiten sein. Deshalb werden nebst dem Umgang mit Lebensmitteln insbesondere auch die Konzeption und Ausstattung von Räumen und Einrichtungen für Lebensmittelbetriebe vom Gesetzgeber geregelt. Die wesentlichen Vorschriften sind in der Hygieneverordnung bzw. in kantonalen Rechtserlassen umschrieben.

Aber auch formal nicht einer Baubewilligung unterstellte Umbauten und Sanierungen sind entsprechend den rechtlichen Vorgaben zu realisieren. Deshalb möchte das Interkantonale Labor Ihnen Hilfen zur Planung der dem Lebensmittelrecht unterstellten Bauteile und Einrichtungen anbieten.

Allgemeine Hilfen finden Sie unter der Rubrik Recht, detailliertere Hinweise unter der Rubrik Merkblätter und allenfalls persönliche Hilfe unter der Rubrik Kontaktperson.