Umweltschutz

Grundsätzlich beurteilt das Interkantonale Labor folgende Punkte in Baugesuchen:

Die Stellungnahme des Interkantonalen Labors wird mit Merkblättern und Formularen aus dem Umweltschutzbereich versehen, die auf den Bauherrn zugeschnittene Informationen enthalten, und dem Bauinspektorat zur Weiterleitung zugestellt.