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Umweltschutz
Grundsätzlich beurteilt das Interkantonale Labor folgende Punkte in Baugesuchen:
- Ableitung von verschmutztem und unverschmutztem Abwasser in Kanalisation und Gewässer, Grundwasserschutz.
- Zulässigkeit von Lärm-, Geruchs- und Stoff-Emissionen (Anlagen, Baumaschinen, Heizungen, Landwirtschaftsbetriebe, etc.).
- Qualität von Abluft, Kaminhöhen.
- Lärmschutzmassnahmen.
- Behandlung und Lagerung von Abfällen, Entsorgungskonzept für Abbrüche und Aushub.
- Materialabbau- oder Auffüllvorhaben, Bodenmaterialverschiebungen.
- Umgang mit belasteten Standorten.
- Umgang mit Giften und Stoffen.
- Risikovorsorge bei der Lagerung von Chemikalien und bzgl. Löschwasser im Brandfall.
- Beurteilung von Standortdatenblättern für Antennenanlagen.
Die Stellungnahme des Interkantonalen Labors wird mit Merkblättern und Formularen aus dem Umweltschutzbereich versehen, die auf den Bauherrn zugeschnittene Informationen enthalten, und dem Bauinspektorat zur Weiterleitung zugestellt.